
Anwaltliche Vorprüfung
Sie haben festgestellt, dass Sie zur Altersvorsorge und/oder zum Kapitalaufbau eine Versicherung haben, die nicht im Entferntesten das bringt, was sie soll und was Ihnen versprochen wurde.
Das wollen Sie ändern! Deshalb ist es natürlich verlockend, statt nur zu kündigen und lediglich den sog. "Rückkaufswert" zu bekommen, den Vertrag rückabwickeln zu lassen.
Dazu gibt es ja schließlich auch die EuGH-, BGH- und aktuelle Rechtsprechungen! Das wird gerne von unzähligen Anbietern erzählt.
Fakt ist aber leider, dass trotzdem nicht jeder Vertrag rückabwickelbar ist! Denn jede neue Rechtsprechung kann sich positiv, wie negativ auf die Chance einer Rückabwicklung auswirken. Wie sagen die Anwälte gerne "jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung".
Deshalb bekommen Sie bei uns zum günstigen Festpreis eine anwaltliche Vorprüfung Ihres Vertrages auf Ihre reele Chance auf Rückabwickelbarkeit!
Und sparen im Vergleich mit anderen Anbietern teilweise 2-stellige prozentuale Kosten!