Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen für die Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung Ihrer Kundentermine...
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Postversand momentan bitte ausschließlich an:
HRK Direct Service GmbH
Postfach 11 12
86406 Mering
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Vielen Dank!
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Was kostet eine Rückabwicklung? Welche Verträge können Sie einreichen? Welche Vorteile hat Ihr Kunde? Hier finden Sie die Antworten
Sie haben einen neuen Tippgeber, den Sie anbinden wollen? Gratulation. Dann lassen Sie ihn/sie doch bitte seine/ihre Daten eintragen. Automatisch werden dann Zustimmung VRS-Nutzungsbedingungen, VRS-Tippgebervereinbarung und Anbindung PACTA erstellt.
Alles unterschreiben lassen und dann zur Bearbeitung an office@vrs-service.com
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Ihr Kunde will eine Rückabwicklung machen! Super, nur wer soll zunächst den Rückkaufswert rausholen? Entweder die Anwälte oder die PACTA... hier mehr dazu
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Welche Unterlagen brauchen Sie eigentlich? Hier eine Kurzübersicht!
Sie wollen es genauer wissen? Dann gehen Sie in den Bereich "Wissenswertes & Presse"
- unter "Orga..." finden Sie eine detailliertere Beschreibung.
Wird auch OHNE momentanen Portal-Zugang für die Antragserfassung benötigt
Aus rechtlichen Gründen ist es leider notwendig, dass Sie sich bereits VOR der Erfassung der Kundendaten im jeweiligen Portal die Einwilligung Ihres Kunden dazu einholen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen! Erst dann darf mit den Kundendaten gearbeitet werden. Ebenso auf der Checkliste abhaken und mitschicken.
Bitte gehen Sie die Liste akribisch durch und arbeiten sie ab! Denn so können Sie keine Unterlagen vergessen!
Um kurze Wege sicherzustellen, müssen auch wir daher auf Vollständigkeit und Aktualität bestehen. Ist die Checkliste nicht vollständig ausgefüllt, wird der Vertrag nicht bearbeitet und geht an Sie zurück.
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Die Checkliste ist auch Teil dessen, was bei den Kanzleien hochzuladen ist und der bei Verwertung an uns zu schickenden Unterlagen.
Diesen Vertrag bitte ausfüllen, 1 x ausdrucken und alles (Vertrag, Datenschutz und Abtretung) unterschreiben lassen. Bei Kündigung durch die Kanzlei die jeweilige Vertragsnummer erfassen und 4 % ankreuzen. Bei Verwertung die Vertragsnummer erfassen und jeweils 79 € ankreuzen.
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Hinweis: Bei Rürupverträgen wird KEIN VRS-Servicevertrag benötigt!
Enthält ein Versicherung eine Risikoabsicherung, beispielsweise für den Todesfall oder Berufs-/oder Erwerbsunfähigkeit, verliert Ihr Kunde im Rückabwicklungs- & Kündigungsfall diese Absicherung. Eventuell kann diese z. B. aufgrund Krankheit oder Alter nicht mehr in vollem Umfang oder gar nicht wieder hergestellt werden. Das muss der Kunde wissen und um Ihnen eine etwaige Haftung bei "vergesslichen" Kunden zu ersparen, holen Sie sich zwingend die Unterschrift. Bitte auch auf der Checkliste abhaken und mitschicken.
Momentan noch inaktiv bis Server- bzw. Schnittstellenproblematik beseitigt ist
In Ihrem Portal-Zugang können Sie Ihre Kunden inkl. deren Verträgen nach Einwilligung anlegen und die notwendigen Scans der Checkliste, des Versicherungsscheins und der aktuellen Wertmitteilung hochladen. Die notwendigen Mandatsangebote (Kunde & SPF und Kunde & Kanzlei) werden entsprechend erstellt.
Bei Full-Service Kanzlei bitte Rückabwicklung & Kündigung auswählen (bei Verwertung nur Rückabwicklung auswählen!).
1 x vollständig je Versicherung ausdrucken und die Vollmachten unterschreiben lassen. Nur die Vollmachten mitnehmen, die SPF bzw. die Kanzleien bestätigen dann die Angebotsannahme.
Die Kunden- & Vertragsdaten erfassen und 1-seitig ausdrucken. Die Auszahlungsan-weisung ist im PDF beschreibbar. Den Kunden alle mit X markierten Stellen unterschreiben lassen. Momentan die Mandatsangebote vollständig mitnehmen. Der Dienstleister bzw. die Kanzlei bestätigen dann die Angebotsannahme.
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Doppelseitig bedruckte Vertragsseiten sind nicht gültig (Anwaltsvollmacht!!!) und können nicht bearbeitet werden!
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RÜRUP-Hinweis: Dieser Vertrag ist auch bei einer Rürup-Prüfung zu verwenden.
Ist eine Auflösung nicht möglich, schickt die Kanzlei eine Rechnung über den augeon-Sonderpreis von 79 € - bitte mit dem Kunden besprechen.
Ein VRS-Servicevertrag ist bei RÜRUP nicht erforderlich.
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Riester-Hinweis: Im Regelfall werden von der Kanzlei Riester-Verträge nicht rückabgewickelt! Ausnahme: ab 4.500 € Eigenzahlung und geringe Zulagen!
Eine Kündigung ist möglich - Kosten 4 % des Rückkaufswertes
Der VRS-Servicevertrag ist dafür nötig.
1 x vollständig die Kunden- & Vertragsdaten je Versicherung erfassen und 1-seitig aus-drucken. Die Auszahlungsanweisung ist im PDF beschreibbar. Den Kunden alle mit X markierten Stellen unterschreiben lassen. Momentan die Mandatsangebote vollständig mitnehmen. Der Dienstleister bzw. die Kanzlei bestätigen dann die Angebotsannahme.
Da Sie mit Ihrem Kunden besprochen haben, dass der Vertrag - auch wenn er rückab-wickelbar ist - verwertet werden soll, müssen Sie zusätzlich noch den "Verwertungsvertrag" erstellen.
Bitte ausfüllen, auf die korrekte Firmierung bzw. Besonderheiten bei den Versicherern achten, 2-fach ausdrucken und inkl. aller Anhänge vom Kunden unterschreiben lassen.
1 Satz bleibt beim Kunden, 1 Satz geht im Original per Post an die VRS.
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Wir weisen darauf hin, dass sich eine Verwertung und Rückübertragung der Rechte negativ auf die Rückabwicklung auswirken kann, da Versicherungsgesellschaften vermehrt eine Rückabwicklung deswegen ablehnen (Urteile OLG Düsseldorf, LG München etc.). Der Klageweg ist dann unumgänglich und erschwert bzw. verlängert unsere Dienstleistung.
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Bei Kündigung ist eine Verwertung jederzeit möglich!
Riester- sowie UPR´s etc. können verwertet, also vordiskontiert werden.
Die Verträge gehen im Original an die VRS. Ein Scan wird von der PACTA nicht bearbeitet.
Hinweis: Es fallen KEINE 79 € an! Ein VRS-Servicevertrag ist nicht nötig
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den von Ihnen eingereichten Verwertungsanträgen.